Segelboot Bavaria 49 (2004)
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- Bewertung:
- 5Basierend auf Kundenrezensionen
Beschreibung
Diese Bavaria 49 ist die ideale Charteryacht für einen Bootsurlaub in Sukusan. Egal, ob Sie mit der Familie oder mit Freunden unterwegs sind, die Bavaria 49 bietet Ihnen und bis zu 11 weiteren Gästen viel Platz. Erkunden Sie Kroatien mit Stil und Komfort, während Sie das Inselhopping oder das Erkunden der Küste genießen.Dank der drei Doppelkabinen, zwei Kabinen mit Etagenbetten und einem verwandelbaren Salon, ist auf dieser Yacht ein erholsamer Schlaf garantiert, egal, ob Sie in einer kleinen Bucht oder im Hafen geankert haben. Starten Sie Ihre Urlaubsplanung für Sukusan an Bord der großartigen Bavaria 49 mit unserem Reiseziele-Führer und den Segelrouten durch Kroatien jetzt.
Genaue Angaben
- Segeltyp:
- Rollgroßsegel
- Länge:
- 15.4 m
- Tankvolumen:
- 210 L
- Breite:
- 4.46 m
- Tiefgang:
- 1.8 m
- Frischwassertank:
- 460 L
- Steuerräder:
- 2
- Motorleistung:
- 55 HP
Ausstattung
Navigation
- Bugstrahlruder
- GPS Kartenplotter
- Autopilot
Komfort
- Sprayhood
- Biminitop
- Kühlschrank
Sicherheit
- Beiboot
Entertainment
- CD-Spieler
Preise
Verbindliche Extras
Optionale Extras
Sie können diese optionalen Extras jetzt anfordern und dann direkt bei der Charterfirma bezahlen, wenn Sie Ihr Boot abholen.
Abholung und Rückgabe
- Check-in:
- 17:00, Sukosan
- Check-out:
- 09:00, Sukosan
Für alternative Check-in-/Check-out-Zeiten oder Orte kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Standort des Yachthafens
Bewertungen (1)5
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Wissenswertes
Lizenz & Skipper
Kaution
Verzicht auf Kaution
Versicherung
1) Charter-Kautionsversicherung: Versichert ist der Einbehalt der Kaution gecharterter Yachten aufgrund aller Gefahren, denen die gecharterte Yacht während der Dauer der Versicherung ausgesetzt ist.
2) Reiserücktrittskostenvericherung: Versichert sind Rücktrittskosten und Kosten für einen Reiseabbruch aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder eines Todesfalles.
3) Charterausfallversicherung: Versichert ist der Fall, dass weder gecharterte Yacht, noch Ersatzboot aufgrund von Insolvenz der Charterfirma oder der Charteragentur oder aufgrund von Unfall oder Verlust des Bootes vor Charterbeginn, zur Verfügung gestellt werden können.
4) Skipper-Haftpflichtversicherung: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigentschaft als Charterer und Führer von gecharterten/fremden Segel- und Motoryachten.