Segelboot Bavaria Cruiser 50 (2005)
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- Fragen & Antworten
- Bewertung:
- 3.8Basierend auf Kundenrezensionen
Beschreibung
Segeln mit Leichtigkeit und Komfort – dafür steht diese Bavaria 50 Charteryacht, die Sie in Trogir mieten können. Sie wollen mit einer größeren Gruppe von Freunden in See stechen? Dann sollten Sie für Ihren Urlaub diese Yacht chartern. Fünf moderne und komfortable Kabinen sowie ein großer und heller Salon sorgen für ein rundum angenehmes Raumgefühl beim Segeln. Entdecken Sie an Bord der Bavaria 50 die dalmatischen Inseln und den Zauber der Adria, legen Sie in kleinen Fischerdörfern und versteckten Buchten an. Mehr über Bavaria Segelyachten erfahren Sie übrigens hier.
Genaue Angaben
- Segeltyp:
- Rollgroßsegel
- Länge:
- 15.43 m
- Tankvolumen:
- 270 L
- Breite:
- 4.55 m
- Tiefgang:
- 1.95 m
- Frischwassertank:
- 730 L
- Steuerräder:
- 1
- Motorleistung:
- 29 HP
Ausstattung
Navigation
- Bugstrahlruder
- GPS Kartenplotter
- Autopilot
Komfort
- Heizung
- Sprayhood
- Biminitop
- Außenborder
Entertainment
- CD-Spieler
Preise
Verbindliche Extras
Optionale Extras
Sie können diese optionalen Extras jetzt anfordern und dann direkt bei der Charterfirma bezahlen, wenn Sie Ihr Boot abholen.
Abholung und Rückgabe
- Check-in:
- 17:00, Trogir
- Check-out:
- 09:00, Trogir
Für alternative Check-in-/Check-out-Zeiten oder Orte kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Standort des Yachthafens
Bewertungen (2)3.8
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Wissenswertes
Lizenz & Skipper
Kaution
Verzicht auf Kaution
Versicherung
1) Charter-Kautionsversicherung: Versichert ist der Einbehalt der Kaution gecharterter Yachten aufgrund aller Gefahren, denen die gecharterte Yacht während der Dauer der Versicherung ausgesetzt ist.
2) Reiserücktrittskostenvericherung: Versichert sind Rücktrittskosten und Kosten für einen Reiseabbruch aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder eines Todesfalles.
3) Charterausfallversicherung: Versichert ist der Fall, dass weder gecharterte Yacht, noch Ersatzboot aufgrund von Insolvenz der Charterfirma oder der Charteragentur oder aufgrund von Unfall oder Verlust des Bootes vor Charterbeginn, zur Verfügung gestellt werden können.
4) Skipper-Haftpflichtversicherung: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigentschaft als Charterer und Führer von gecharterten/fremden Segel- und Motoryachten.